Vertretung in Pflichtteilsprozessen

Kompetente rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen im Schweizer Erbrecht

Der Pflichtteil im Schweizer Erbrecht

Das Schweizer Erbrecht sieht für bestimmte nahe Angehörige eines Erblassers einen gesetzlich geschützten Mindestanteil am Nachlass vor – den sogenannten Pflichtteil. Dieser stellt sicher, dass Ehepartner, Nachkommen und in manchen Fällen auch die Eltern des Verstorbenen nicht vollständig enterbt werden können.

Die Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist jedoch oft komplex und kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Hier ist eine fundierte juristische Beratung und Vertretung durch erfahrene Fachanwälte für Erbrecht unverzichtbar.

Unsere Kanzlei bietet sowohl Pflichtteilsberechtigten als auch Erben, die mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sind, umfassende rechtliche Unterstützung, um ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilsquoten

Berechtigte Pflichtteil Bemessung
Nachkommen 3/4 des gesetzlichen Erbteils
Ehepartner 1/2 des gesetzlichen Erbteils
Eltern (wenn keine Nachkommen) 1/2 des gesetzlichen Erbteils
Geschwister - kein Pflichtteilsrecht

Hinweis: Diese Angaben entsprechen dem aktuellen Schweizer Erbrecht. Die Erbrechtsrevision kann Änderungen mit sich bringen.

Unsere Leistungen

Berechnung des Pflichtteils

Wir ermitteln die Höhe Ihres Pflichtteils unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie Schenkungen zu Lebzeiten, Lebensversicherungen und verdeckter Vermögenswerte.

Auskunftsansprüche durchsetzen

Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie Anspruch auf umfassende Informationen über den Nachlass. Wir helfen Ihnen, diese Auskunftsansprüche gegenüber Erben und Testamentsvollstreckern durchzusetzen.

Pflichtteilsergänzungsansprüche

Wir prüfen, ob der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen getätigt hat, die Ihre Pflichtteilsansprüche beeinträchtigen, und machen entsprechende Ergänzungsansprüche geltend.

Gerichtliche Durchsetzung

Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, vertreten wir Sie kompetent im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zur Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche.

Prüfung von Pflichtteilsansprüchen

Wir analysieren die geltend gemachten Pflichtteilsansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit und Höhe und beraten Sie bezüglich der rechtlichen Optionen zur Verteidigung Ihrer Interessen.

Verhandlung mit Pflichtteilsberechtigten

Wir führen in Ihrem Namen Verhandlungen mit Pflichtteilsberechtigten, um einvernehmliche Lösungen zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.

Gestaltung von Vergleichsvereinbarungen

Wir entwerfen und prüfen Vergleichsvereinbarungen mit Pflichtteilsberechtigten, um Rechtssicherheit zu schaffen und künftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Verteidigung gegen unbegründete Ansprüche

Wir vertreten Sie entschlossen gegen unberechtigte oder überhöhte Pflichtteilsforderungen, sei es durch Vergleichsverhandlungen oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.

Fallbeispiele aus unserer Praxis

Durchsetzung des Pflichtteils gegen testamentarische Regelung

Ein Mandant wurde in seinem Elternteil weitgehend enterbt, indem der Großteil des Vermögens testamentarisch an eine gemeinnützige Organisation gehen sollte.

Unsere Vorgehensweise:

  • Umfassende Nachlassermittlung und Berechnung des Pflichtteilsanspruchs
  • Auskunftsklage gegen den Testamentsvollstrecker
  • Verhandlungen mit der begünstigten Organisation
  • Erarbeitung einer Vergleichsvereinbarung

Ergebnis: Unser Mandant erhielt seinen vollen Pflichtteil ausgezahlt, ohne einen langwierigen Prozess führen zu müssen.

Verteidigung gegen überhöhte Pflichtteilsansprüche

Die Erbengemeinschaft eines Unternehmers wurde mit hohen Pflichtteilsforderungen eines enterbten Kindes konfrontiert, die den Fortbestand des Familienunternehmens gefährdeten.

Unsere Vorgehensweise:

  • Detaillierte Prüfung und Bewertung des Nachlasses
  • Nachweis von lebzeitigen Zuwendungen an den Pflichtteilsberechtigten
  • Entwicklung eines Ratenzahlungsmodells zur Sicherung der Liquidität
  • Mediation zwischen allen Beteiligten

Ergebnis: Einigung auf einen reduzierten Pflichtteilsanspruch mit langfristiger Ratenzahlung, die den Fortbestand des Unternehmens sicherte.

Unsere strategische Herangehensweise

1

Analyse & Beratung

Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dazu gehören die Berechnung von Ansprüchen, die Identifikation von Beweismitteln und die Erörterung der prozessualen Risiken.

2

Verhandlung & Vermittlung

Wir setzen auf konstruktive Verhandlungen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Durch unsere Verhandlungsstärke und Mediationskompetenz können oft langwierige Prozesse vermieden werden.

3

Rechtliche Vertretung

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Mit fundierter Expertise, sorgfältiger Vorbereitung und prozessualer Erfahrung setzen wir uns für Ihre Rechte ein.

Kosten und Honorar

Erstberatung

CHF 250

Pauschalbetrag für bis zu 90 Minuten

Transparente Honorarstruktur

Die weitere Vertretung in Pflichtteilsangelegenheiten erfolgt in der Regel auf Basis eines Stundensatzes, der je nach Komplexität des Falles zwischen CHF 300 und CHF 450 liegt.

Für bestimmte Standardleistungen wie die Erstellung eines Pflichtteilsanspruchschreibens oder die Berechnung des Pflichtteils bieten wir auch Pauschalhonorare an.

In geeigneten Fällen ist auch eine Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich, bei dem ein Teil des Honorars vom Erfolg der Vertretung abhängig gemacht wird. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Pflichtteilsrecht und dessen Bedeutung im Schweizer Erbrecht

Das Pflichtteilsrecht stellt einen fundamentalen Eckpfeiler im Schweizer Erbrecht dar. Es schafft einen Ausgleich zwischen der Testierfreiheit des Erblassers einerseits und dem Schutz naher Angehöriger andererseits. Die gesetzliche Verankerung des Pflichtteilsrechts im Schweizerischen Zivilgesetzbuch garantiert, dass bestimmte Personen – namentlich der überlebende Ehegatte, die Nachkommen und unter bestimmten Umständen die Eltern – einen Mindestanteil am Nachlass erhalten.

Die praktische Bedeutung des Pflichtteilsrechts zeigt sich besonders in Fällen, in denen der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Hier setzt das Pflichtteilsrecht der Verfügungsfreiheit Grenzen. Der Pflichtteil bemisst sich nach einem bestimmten Prozentsatz des gesetzlichen Erbteils und variiert je nach verwandtschaftlicher Beziehung zum Erblasser. Für Nachkommen beträgt er drei Viertel des gesetzlichen Erbteils, für Ehegatten und Eltern jeweils die Hälfte.

Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen kann in der Praxis komplex sein, insbesondere wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte durch Schenkungen übertragen hat. Hier greift das Institut der Pflichtteilsergänzung, das unter bestimmten Voraussetzungen die Hinzurechnung solcher Schenkungen zum Nachlass ermöglicht. Auch die Bewertung von Unternehmen, Immobilien oder anderen Vermögenswerten kann zu Streitigkeiten führen.

Die laufende Reform des Schweizer Erbrechts bringt auch Änderungen im Pflichtteilsrecht mit sich. Insbesondere die Reduktion des Pflichtteilsanspruchs der Eltern und die erhöhte Verfügungsfreiheit des Erblassers spiegeln den gesellschaftlichen Wandel wider. Diese Modernisierung trägt den veränderten Familienstrukturen und Vermögensverhältnissen Rechnung, ohne den grundlegenden Schutzgedanken des Pflichtteilsrechts aufzugeben.

Für alle Beteiligten – sei es der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Anspruch durchsetzen möchte, oder der Erbe, der mit solchen Ansprüchen konfrontiert wird – ist eine frühzeitige und fundierte rechtliche Beratung essenziell. Die komplexe Rechtslage, die prozessualen Besonderheiten und die emotionale Dimension erbrechtlicher Auseinandersetzungen erfordern ein hohes Maß an juristischer Expertise und Verhandlungsgeschick.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung.